| Das zum 01.04.2000 in Kraft getretene Gesetz
      für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien - Gesetz -
      EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, u. a. aus Grubengas,
      durch Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen, die Netze für die
      allgemeine Versorgung betreiben. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse
      des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der
      Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an
      der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
      Technologie hat dem Deutschen Bundestag gemäß § 12 EEG bis zum
      30.06.2002 einen Erfahrungsbericht über den Stand der Markteinführung
      und der Kostenentwicklung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
      Energiequellen vorzulegen sowie eine Anpassung der Höhe der Vergütungen
      entsprechend der technologischen und Marktentwicklung für Neuanlagen
      vorzuschlagen. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangssituation beauftragte
      der Interessenverband Grubengas IVG e.V. in Kooperation mit einigen
      Mitgliedsfirmen Fichtner mit der Erstellung eines Gutachtens zur
      Untersuchung der Kostenentwicklung von Anlagen zur Stromerzeugung aus
      Grubengas. Gegenwärtig werden in NRW zehn Anlagen zur
      Stromerzeugung mit Grubengas aus stillgelegten Bergwerken betrieben. Im
      Rahmen der Untersuchung werden die derzeitigen Stromerzeugungskosten der
      Anlagen zur Nutzung von Grubengas ermittelt. Dies erfolgt zunächst für
      einen Basisfall. Daneben wird in Sensitivitätsbetrachtungen der Einfluss
      wesentlicher Parameter auf die Stromerzeugungskosten untersucht. Es werden
      vereinbarungsgemäß ausschließlich Neuanlagen, die gedanklich im Jahr
      2002 in Betrieb gehen, berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen
      erfolgen für praxisnahe Musteranwendungen, so genannte Modellfälle.
      Grundlage sind Angaben von Betreibern, die ausgewertet und auf
      Plausibilität geprüft wurden. Typische Werte und Randbedingungen
      werden zugrunde gelegt. Daher muss betont werden, dass die Ergebnisse
      dieser Berechnungen wiederum typische Werte darstellen, die nicht
      uneingeschränkt auf individuelle Vorhaben übertragbar sind, da bei
      diesen die Randbedingungen von den im Rahmen dieser Studie angesetzten im
      Einzelfall stark abweichen können. Zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten
      wird eine Investitionsrechnung mit Anwendung der Anuitätenmethode
      durchgeführt. Es werden die spezifischen Stromerzeugungskosten ermittelt,
      die sich durch Division der Summe der durchschnittlichen jährlichen
      Kosten durch die Nettoerzeugung von elektrischer Energie ergeben. Bis heute ist es nicht möglich, für die
      jeweiligen Standorten Aussagen zu den förderbaren Mengen von Grubengas
      bzw. zu den Nutzungszeiträumen zu machen. Im Laufe des Betriebes werden
      die Daten zum Gasdruck und zur Gasqualität ausgewertet. Je nach Situation
      erfolgt die Entscheidung zum weiteren Ausbau oder auch zum Rückbau der
      Anlage. Falls nach Installation der
      Grubengasnutzungsanlage festgestellt wird, dass kein BHKW-Betrieb möglich
      ist, werden die standortabhängigen verlorenen Investitionen von
      Fehleinsätzen als "Projektentwicklung " den laufenden
      Projekten prozentual zugeschlagen. Es kann sich auch die Fördermenge bzw.
      Gaszusammensetzung im laufenden Betrieb ändern, so dass der BHKW-Betrieb
      nicht mehr fortgeführt werden kann. Das Risiko einer verkürzten Laufzeit
      wird durch verkürzte kalkulatorische Betrachtungsdauern berücksichtigt. Den nominalen Stromerzeugungskosten für
      mit Grubengasen befeuerte Stromerzeugungsanlagen ist in der folgenden
      Abbildung die Stromvergütung gemäß EEG gegenübergestellt. 
       Die Stromerzeugungskosten sinken mit
      zunehmender Anlagenleistung. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bei
      und unter 1.000 kWel können unter den angesetzten Randbedingungen bei
      bestehender Vergütung nach EEG nicht wirtschaftlich betrieben werden.
      Große Anlagen erreichen bei elektrischen Leistungsgrößen von ca. 3.000
      kWel die Wirtschaftlichkeit bei der bestehenden Vergütung nach EEG. Der
      Einfluss der Kosten der Tiefbohrung auf die Stromerzeugungskosten ist bei
      kleinen Anlagen höher als bei großen Anlagen. Sensitivitätsanalysen zeigen, dass eine
      Veränderung der Laufzeit der Anlagen, des Aufschlags für
      Projektentwicklung aufgrund von Fehlprojekten und des
      Kalkulationszinssatzes das Ergebnis des Basisfalls nur geringfügig
      beeinflusst. Die Grubengasvorkommen erlauben nicht überall
                  den Einsatz großer Anlagen. Für die weitgehende Ausnutzung
                  des Grubengaspotentials ist der Bau und Einsatz auch kleinerer
                  Anlagen, also ein Mix aus Anlagen unterschiedlicher
                  Leistungsgröße notwendig. Das Treibhausgas Methan im Grubengas hat in
                  seiner Lebensdauer die 23-fache Klima-Wirksamkeit gegenüber
                  Kohlendioxid. Das Nutzungspotential von Grubengas ist mit 6,5
                  Mio. t CO2-Äquivalent für Deutschland durchaus
                  erheblich und würde etwa in gleicher Größenordnung liegen,
                  wie die CO2-Einsparung durch die gegenwärtige
                  Windenergienutzung. Es ist zu beobachten, dass sich um die Thematik
                  Grubengas ein neues Betätigungsfeld entwickelt. Hierbei
                  ergeben sich für alle Beteiligten große Chancen zur
                  Entwicklung innovativer Konzepte. Die so entwickelten
                  Technologien bieten zudem die Chance einer internationalen
                  Vermarktung. |