Das zum 01.04.2000 in Kraft getretene Gesetz
für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien - Gesetz -
EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, u. a. aus Grubengas,
durch Elektrizitätsversorgungsunter- nehmen, die Netze für die
allgemeine Versorgung betreiben. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse
des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der
Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an
der Stromversorgung deutlich zu erhöhen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie hat dem Deutschen Bundestag gemäß § 12 EEG bis zum
30.06.2002 einen Erfahrungsbericht über den Stand der Markteinführung
und der Kostenentwicklung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen vorzulegen sowie eine Anpassung der Höhe der Vergütungen
entsprechend der technologischen und Marktentwicklung für Neuanlagen
vorzuschlagen. Vor dem Hintergrund dieser Ausgangssituation beauftragte
der Interessenverband Grubengas IVG e.V. in Kooperation mit einigen
Mitgliedsfirmen Fichtner mit der Erstellung eines Gutachtens zur
Untersuchung der Kostenentwicklung von Anlagen zur Stromerzeugung aus
Grubengas.
Gegenwärtig werden in NRW zehn Anlagen zur
Stromerzeugung mit Grubengas aus stillgelegten Bergwerken betrieben. Im
Rahmen der Untersuchung werden die derzeitigen Stromerzeugungskosten der
Anlagen zur Nutzung von Grubengas ermittelt. Dies erfolgt zunächst für
einen Basisfall. Daneben wird in Sensitivitätsbetrachtungen der Einfluss
wesentlicher Parameter auf die Stromerzeugungskosten untersucht. Es werden
vereinbarungsgemäß ausschließlich Neuanlagen, die gedanklich im Jahr
2002 in Betrieb gehen, berücksichtigt.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen
erfolgen für praxisnahe Musteranwendungen, so genannte Modellfälle.
Grundlage sind Angaben von Betreibern, die ausgewertet und auf
Plausibilität geprüft wurden. Typische Werte und Randbedingungen
werden zugrunde gelegt. Daher muss betont werden, dass die Ergebnisse
dieser Berechnungen wiederum typische Werte darstellen, die nicht
uneingeschränkt auf individuelle Vorhaben übertragbar sind, da bei
diesen die Randbedingungen von den im Rahmen dieser Studie angesetzten im
Einzelfall stark abweichen können.
Zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten
wird eine Investitionsrechnung mit Anwendung der Anuitätenmethode
durchgeführt. Es werden die spezifischen Stromerzeugungskosten ermittelt,
die sich durch Division der Summe der durchschnittlichen jährlichen
Kosten durch die Nettoerzeugung von elektrischer Energie ergeben.
Bis heute ist es nicht möglich, für die
jeweiligen Standorten Aussagen zu den förderbaren Mengen von Grubengas
bzw. zu den Nutzungszeiträumen zu machen. Im Laufe des Betriebes werden
die Daten zum Gasdruck und zur Gasqualität ausgewertet. Je nach Situation
erfolgt die Entscheidung zum weiteren Ausbau oder auch zum Rückbau der
Anlage.
Falls nach Installation der
Grubengasnutzungsanlage festgestellt wird, dass kein BHKW-Betrieb möglich
ist, werden die standortabhängigen verlorenen Investitionen von
Fehleinsätzen als "Projektentwicklung " den laufenden
Projekten prozentual zugeschlagen.
Es kann sich auch die Fördermenge bzw.
Gaszusammensetzung im laufenden Betrieb ändern, so dass der BHKW-Betrieb
nicht mehr fortgeführt werden kann. Das Risiko einer verkürzten Laufzeit
wird durch verkürzte kalkulatorische Betrachtungsdauern berücksichtigt.
Den nominalen Stromerzeugungskosten für
mit Grubengasen befeuerte Stromerzeugungsanlagen ist in der folgenden
Abbildung die Stromvergütung gemäß EEG gegenübergestellt.
Die Stromerzeugungskosten sinken mit
zunehmender Anlagenleistung. Anlagen mit einer elektrischen Leistung bei
und unter 1.000 kWel können unter den angesetzten Randbedingungen bei
bestehender Vergütung nach EEG nicht wirtschaftlich betrieben werden.
Große Anlagen erreichen bei elektrischen Leistungsgrößen von ca. 3.000
kWel die Wirtschaftlichkeit bei der bestehenden Vergütung nach EEG. Der
Einfluss der Kosten der Tiefbohrung auf die Stromerzeugungskosten ist bei
kleinen Anlagen höher als bei großen Anlagen.
Sensitivitätsanalysen zeigen, dass eine
Veränderung der Laufzeit der Anlagen, des Aufschlags für
Projektentwicklung aufgrund von Fehlprojekten und des
Kalkulationszinssatzes das Ergebnis des Basisfalls nur geringfügig
beeinflusst.
Die Grubengasvorkommen erlauben nicht überall
den Einsatz großer Anlagen. Für die weitgehende Ausnutzung
des Grubengaspotentials ist der Bau und Einsatz auch kleinerer
Anlagen, also ein Mix aus Anlagen unterschiedlicher
Leistungsgröße notwendig.
Das Treibhausgas Methan im Grubengas hat in
seiner Lebensdauer die 23-fache Klima-Wirksamkeit gegenüber
Kohlendioxid. Das Nutzungspotential von Grubengas ist mit 6,5
Mio. t CO2-Äquivalent für Deutschland durchaus
erheblich und würde etwa in gleicher Größenordnung liegen,
wie die CO2-Einsparung durch die gegenwärtige
Windenergienutzung.
Es ist zu beobachten, dass sich um die Thematik
Grubengas ein neues Betätigungsfeld entwickelt. Hierbei
ergeben sich für alle Beteiligten große Chancen zur
Entwicklung innovativer Konzepte. Die so entwickelten
Technologien bieten zudem die Chance einer internationalen
Vermarktung. |