Kont@kt

 

 

 

Emissionshandel

Emissionshandel und flexible Mechanismen nach dem Kyoto-Protokoll

Nach langen Verhandlungen wurde im Jahr 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, mit dem ein wichtiger Grundstein für eine weltweite Klimaschutzpolitik gelegt wurde. Ziel der Vereinbarung war die Verringerung von Treibhausgasemissionen. Hierzu haben sich eine Reihe von Industrie- und Schwellenländern (die sogenannten Annex I Staaten) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im ersten Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 um 5% unter das Niveau von 1990 zu senken. Für Deutschland sowie für die EU ist dieses Ziel mit 92% der Emissionen im Jahr 1990 festgesetzt. Innerhalb des sogenannte EU-Burden Sharing hat sich Deutschland zu einer Reduktion von 21% verpflichtet. Entwicklungsländern werden keine Reduktionsverpflichtungen auferlegt.

Zu den Treibhausgasen nach dem Kyoto-Protokoll gehören neben Kohlendioxid Methan, Lachgas, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid. Da diese Gase unterschiedlich starke Klimawirkungen besitzen , wurde das Konzept des Global Warming Potentials (GWP) eingeführt. Hierbei wird die Klimawirksamkeit einer Masseeinheit eines Klimagases auf die Klimawirksamkeit derselben Masseeinheit CO2 bezogen. CO2 hat folglich definitionsgemäß ein GWP von 1. Das GWP von Methan liegt bei 21, für die anderen Klimagase liegt das GWP noch weitaus höher.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1.) Es muß von mindestens 55 Staaten ratifiziert worden sein. 2.) Die Annex I Staaten, die das Kyoto-Protokoll ratifizieren, müssen in der Summe für 55 % der Emissionen verantwortlich sein. Dieses Ziel ist derzeit noch nicht erreicht, da sowohl Russland als auch die USA, das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben. Aktuell zielen politische Bemühungen, insbesondere aus der EU darauf ab, eine Ratifizierung Russlands zu erwirken und somit das Kyoto-Protokoll planmäßig in Kraft zu setzen.

Zur Erzielung ihrer Reduktionsverpflichtungen können Emissionen zwischen Annex I Staaten gehandelt werden. Dieser Handel wird allerdings nicht nur auf nationalstaatlicher Ebene stattfinden. Vielmehr werden innerhalb der einzelnen Staaten besonders treibhausgasintensive Industriesektoren identifiziert, deren Unternehmen vom Staat eine gewisse - stetig geringer werdende - Menge an Emissionsrechten zugeteilt wird. Diese Unternehmen sind verpflichtet nur genau soviel Treibhausgas auszustoßen, wie sie an Emissionsrechten besitzen. Sind die Emissionen eines Unternehmens höher als die Menge der gehaltenen Emissionsrechte, kann dieses Unternehmen Emissionsrechte von anderen Unternehmen zukaufen, die ihre Emissionsrechte nicht vollständig ausgeschöpft haben. Dieses Verfahren wird dazu führen, dass emissionsmindernde Maßnahmen genau dort durchgeführt werden, wo sie aktuell am günstigsten sind. Unternehmen stehen somit stets vor der Wahl eigene Emissionsminderungsmaßnahmen durchzuführen oder Emissionsrechte auf dem Markt zuzukaufen. Die Entscheidung wird immer dann auf eigene Maßnahmen fallen, wenn diese, auf die Emissionsminderung gerechnet, günstiger als der aktuelle Marktpreis für Emissionsrechte sind. Der Mechanismus des Emissionshandels auf Unternehmensebene wird in der EU im Zuge des im Jahre 2005 beginnenden EU-Emissionshandelssystems umgesetzt.

Neben der Verringerung der eigenen Emissionen stehen den Unternehmen weitere Mechanismen zur Verbesserung ihrer Emissionsbilanz zur Verfügung. Durch sogenannte projektbezogene Maßnahmen außerhalb des eigenen Unternehmens können Emissionszertifikate generiert werden. Hierbei investiert ein Unternehmen in ein emissionsminderndes Projekt und erhält die durch dieses Projekt verringerten Emissionen als Zertifikate gutgeschrieben. Bei diesen Mechanismen wird unterschieden zwischen Joint Implementation (JI) und dem sogenannten Clean Development Mechanism (CDM). Von JI wird gesprochen, wenn in ein Emissionsminderungsprojekt in einem anderem Annex I Staat investiert wird. CDM liegt dann vor, wenn dieses Projekt in einem Nicht-Annex I Staat angesiedelt ist.