Emissionshandel und flexible Mechanismen
nach dem Kyoto-Protokoll
Nach langen Verhandlungen wurde im Jahr 1997
das Kyoto-Protokoll verabschiedet, mit dem ein wichtiger
Grundstein für eine weltweite Klimaschutzpolitik gelegt
wurde. Ziel der Vereinbarung war die Verringerung von
Treibhausgasemissionen. Hierzu haben sich eine Reihe von
Industrie- und Schwellenländern (die sogenannten Annex I
Staaten) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen im ersten
Verpflichtungszeitraum von 2008 bis 2012 um 5% unter das
Niveau von 1990 zu senken. Für Deutschland sowie für die EU
ist dieses Ziel mit 92% der Emissionen im Jahr 1990
festgesetzt. Innerhalb des sogenannte EU-Burden Sharing hat
sich Deutschland zu einer Reduktion von 21% verpflichtet.
Entwicklungsländern werden keine Reduktionsverpflichtungen
auferlegt.
Zu den Treibhausgasen nach dem
Kyoto-Protokoll gehören neben Kohlendioxid Methan, Lachgas,
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte
Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid. Da diese Gase
unterschiedlich starke Klimawirkungen besitzen , wurde das
Konzept des Global Warming Potentials (GWP) eingeführt.
Hierbei wird die Klimawirksamkeit einer Masseeinheit eines
Klimagases auf die Klimawirksamkeit derselben Masseeinheit
CO2 bezogen. CO2 hat folglich definitionsgemäß ein GWP von
1. Das GWP von Methan liegt bei 21, für die anderen
Klimagase liegt das GWP noch weitaus höher.
Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind: 1.) Es muß von mindestens
55 Staaten ratifiziert worden sein. 2.) Die Annex I Staaten,
die das Kyoto-Protokoll ratifizieren, müssen in der Summe
für 55 % der Emissionen verantwortlich sein. Dieses Ziel ist
derzeit noch nicht erreicht, da sowohl Russland als auch die
USA, das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben.
Aktuell zielen politische Bemühungen, insbesondere aus der
EU darauf ab, eine Ratifizierung Russlands zu erwirken und
somit das Kyoto-Protokoll planmäßig in Kraft zu setzen.
Zur Erzielung ihrer Reduktionsverpflichtungen
können Emissionen zwischen Annex I Staaten gehandelt werden.
Dieser Handel wird allerdings nicht nur auf
nationalstaatlicher Ebene stattfinden. Vielmehr werden
innerhalb der einzelnen Staaten besonders
treibhausgasintensive Industriesektoren identifiziert, deren
Unternehmen vom Staat eine gewisse - stetig geringer
werdende - Menge an Emissionsrechten zugeteilt wird. Diese
Unternehmen sind verpflichtet nur genau soviel Treibhausgas
auszustoßen, wie sie an Emissionsrechten besitzen. Sind die
Emissionen eines Unternehmens höher als die Menge der
gehaltenen Emissionsrechte, kann dieses Unternehmen
Emissionsrechte von anderen Unternehmen zukaufen, die ihre
Emissionsrechte nicht vollständig ausgeschöpft haben. Dieses
Verfahren wird dazu führen, dass emissionsmindernde
Maßnahmen genau dort durchgeführt werden, wo sie aktuell am
günstigsten sind. Unternehmen stehen somit stets vor der
Wahl eigene Emissionsminderungsmaßnahmen durchzuführen oder
Emissionsrechte auf dem Markt zuzukaufen. Die Entscheidung
wird immer dann auf eigene Maßnahmen fallen, wenn diese, auf
die Emissionsminderung gerechnet, günstiger als der aktuelle
Marktpreis für Emissionsrechte sind. Der Mechanismus des
Emissionshandels auf Unternehmensebene wird in der EU im
Zuge des im Jahre 2005 beginnenden
EU-Emissionshandelssystems umgesetzt.
Neben der Verringerung der eigenen Emissionen
stehen den Unternehmen weitere Mechanismen zur Verbesserung
ihrer Emissionsbilanz zur Verfügung. Durch sogenannte
projektbezogene Maßnahmen außerhalb des eigenen Unternehmens
können Emissionszertifikate generiert werden. Hierbei
investiert ein Unternehmen in ein emissionsminderndes
Projekt und erhält die durch dieses Projekt verringerten
Emissionen als Zertifikate gutgeschrieben. Bei diesen
Mechanismen wird unterschieden zwischen Joint Implementation
(JI) und dem sogenannten Clean Development Mechanism (CDM).
Von JI wird gesprochen, wenn in ein
Emissionsminderungsprojekt in einem anderem Annex I Staat
investiert wird. CDM liegt dann vor, wenn dieses Projekt in
einem Nicht-Annex I Staat angesiedelt ist.
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